Offenes Forum EU-Regelun­gen zur Beleuch­tung

Hinweis: Am 5. Dezember 2022 ist das Offene Forum an diesen neuen Stand­ort um­gezogen. Der­zeit finden Sie hier, neben dieser Dokumen­ten­über­sicht, die Einstiegseite. Die Übersicht über neue Dokumente ist nun auf der Einstiegseite zu finden. Die bis­her am alten Stand­ort vor­hand­enen Seiten werden nach ihrer Über­ar­be­itung folgen, eben­so wei­tere Seiten zu Einzel­themen.




 


 

Übersicht über die im Offenen Forum zur Verfügung stehenden Texte

zuletzt geändert am: 5. Dezembert 2022

 


 

Sprachfassungen

Grundlage für die Sprachen­regelung der Europäischen Union (EU) ist Artikel 342 des Ver­tra­ges über die Ar­beits­wei­se der EU (AEUV)  [BG, CS, DA, ...]. Danach wird „die Rege­lung der Sprachen­frage für die Organe der Gemein­schaft vom Rat ein­stimmig getroffen.“ Die Einzel­heiten regelt die Verord­nung Nr. 1  [1]. Die Regelung wird der­zeit wie folgt um­gesetzt: Es gibt 24 Amts­sprachen der Organe der Gemein­schaft: Bulga­risch, Dän­isch, Deutsch, Eng­lisch, Est­nisch, Fin­nisch, Französ­isch, Grie­chisch, Italie­nisch, Irisch, Kroa­tisch, Lettisch, Litau­isch, Malte­sisch, Nieder­län­disch, Pol­nisch, Portu­gie­sisch, Rumä­nisch, Schwe­disch, Spa­nisch, Tsche­chisch, Slowa­kisch, Slowe­nisch und Unga­risch. Bezüg­lich der Arbeits­sprachen gilt inner­halb der EU-Kommis­sion ein Drei­sprachen­regime aus Eng­lisch, Franzö­sisch und Deutsch [2].

Die drei Haupt­arbeits­sprachen sind Eng­lisch, Franzö­sisch und Deutsch. In der Praxis verwenden die Arbeits­ein­heiten der EU-Kom­mis­sion bei der Ver­öffent­lichung von Vor­studien zur Pro­dukt­gestal­tung sowie –infor­ma­tion nur Eng­lisch, ebenso bei der Heraus­gabe von Rege­lungs­ent­würfen – die Band­breite der Arbeits­sprachen bildet dies nicht ab. Das Offene Forum kann dies nur in klei­nem Um­fange aus­glei­chen; auch weil die für Dis­kus­sio­nen zur Ver­fü­gung stehen­de Zeit viel­fach sehr kurz ist. So­weit wie mög­lich werden englisch­spra­chi­ge Texte in das Deutsche übersetzt. Über­set­zungen in das Franzö­si­sche, die drit­te Haupt­arbeits­sprache der EU, kön­nen meist nur im Ent­wurf, und das auch nur für Text­teile zur Ver­fü­gung ge­stellt werden.

In der folgenden Doku­menten­liste ist die Sprache des jeweiligen Dokumentes im allge­meinen durch einen zwei­stelli­gen Buch­staben­schlüssel ange­geben:

• BG, CS, DA, ... : Angabe bei Netz­stand­orten, über die Dokumente aufgerufen werden können, deren Sprache gewählt werden kann. Oft kann jede der EU-Amts­sprachen gewählt werden. Im Falle des Gäli­schen ist das Angebot an Doku­menten jedoch ein­ge­schränkt. • DE = Deutsch; •  EN = Englisch; • EO = Esperanto; • FR = Französisch; • NL  = Niederländisch

Steht eine Sprach­angabe in ()-Klammern, bedeutet dies, daß das Dokument nur teil­weise in die betreffende Sprache über­setzt ist. Beispiel „DE|EN|(FR)“ heißt: Text in Deutsch und Eng­lisch sowie teil­weise Fran­zösisch.


 


 

1. Übergreifendes


 


 

2. EU-Regelungen

2.1 Übergreifendes

Bei der Umsetzung von EU-Produktvorschriften treten immer wieder Fragen zur Auslegung auf. Die Bekanntmachung der EU-Kommission C/2022/3637, auch bekannt als „Blauer Leitfaden“, ist hierfür als Leitfaden gedacht  [DE][EN][FR].



2.2 Produktgestaltung

Richtlinien und Verordnungen mit Vorgaben zur umweltfreundlichen Gestaltung von Produkten


2.2.1 Rahmenrichtlinie zur umweltgerechten Produktgestaltung 2009/125/EG (produkt­grup­pen­über­grei­fend)


2.2.2 Verordnung 244/2009/EG (ver­al­tet)


2.2.3 Verordnung 245/2009/EG (ver­al­tet)


2.2.4 Verordnung 1194/2012/EU (ver­al­tet)


2.2.5 Verordnung 2015/1428/EU (ver­al­tet)

Verordnung mit Änderungen zu den drei zuvor genannten Verordnungen:


2.2.6 Verordnung 2019/2020/EU (gül­tig)


2.2.7 Verordnung 2021/341/EU (gül­tig)

Änderungen an mehreren Verordnungen zu verschiedenen Produktgruppen, darunter die Verordnung 2019/2020/EU zu Beleuchtungsprodukten:



2.3 Produktinformation

Verordnungen mit Vorgaben zur Produktinformation, vor allem der Energieverbrauchskennzeichnung. Die Originalrechtstexte sind hier jeweils durch ein vorangestelltes Inhaltsverzeichnis ergänzt.


2.3.1 Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung 2017/1369/EU (produkt­grup­pen­über­grei­fend)


2.3.2 Verordnung 874/2012/EU (ver­al­tet)


2.3.3 Verordnung 2019/2015/EU (gül­tig)


2.3.4 Verordnung 2021/340/EU (gül­tig)

Änderungen an mehreren Verordnungen zu verschiedenen Produktgruppen, darunter der Verordnung 2019/2015/EU zu Beleuchtungsprodukten:



2.4 Begrenzung gefährlicher Stoffe (BgSt)

2.4.1 Allgemeines

Die Rich­tlinie 2011/65/EU macht Vor­gaben zur Beschränkung der Ver­wendung bestimm­ter gefähr­licher Stoffe in Elektro- und Elektronik­geräten (BgSt), englisch RoHS). Ergänzt wird sie durch Änderungs­richt­linien. In Deutsch­land erfolgte die Um­setzung durch die „Verord­nung zur Beschrän­kung der Ver­wendung gefähr­licher Stoffe in Elektro- und Elektronik­geräten“ (ElektroStoffVO)  [DE]. Weitere Informa­tionen gibt es beim Bundes­umwelt­ministerium (BMUV)  [DE].


2.4.2 Richtlinie 2011/65/EU (gül­tig)


2.4.3 Aus­nahmeregelungen


2.4.4 Änderungen (gül­tig)

Richt­linien vom 13. Dezember 2021 zur Änderung der Richt­linie 2011/65/EU: Die EU-Kommis­sion hat zwölf Richt­linien erlassen und am 24. Februar 2022 im EU-Amts­blatt ver­öffent­licht:


2.4.5 Konsolidierung


2.4.6 Arbeitshilfen