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Offenes Forum EU-Regelungen zur Beleuchtung

 

E N T W U R F



Zeck des Offenen Forums

Auf EU-Ebene gibt es eine Reihe von Regelungen, die Vorgaben zu Elektro- und Elektronikgeräten machen. Produkte, die diese Vorgaben nicht erfüllen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, umgangssprachlich: auf den Markt gebracht werden. Diese Regelungen werden immer wieder überarbeitet oder durch neue ersetzt.

Beleuchtungsprodukte sind derzeit im wesentlichen durch die folgenden Regelungen betroffen:

  • die Verordnung 2019/2020/EU mit Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung, englisch ecodesign, von Beleuchtungsprodukten,
  • die Verordnung 2019/2015/EU mit Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung, englisch labelling und
  • die Richtlinie 2011/65/EU zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, englisch RoHS.

Das Offene Forum EU-Regelungen zur Beleuchtung dient seit 2016 der Information und Diskussion über bestehende EU-Regelungen zur Beleuchtung und deren Überarbeitung. Dies erfolgt im wesentlichen durch die folgenden Elemente:

  • Eine Befragung, die im Jahre 2016 durchgeführt wurde.
  • Eine Reihe von Fachgesprächen.
  • Die Bereitstellung zahlreicher Dokumente: Regelungsentwürfe der EU-Kommission, Stellungnahme von EU-Mitgliedstaaten und anderen Interessensvertretungen, Diskussionstexte, Vorträge, Hintergrundtexte und Arbeitshilfen. Hierzu gibt es eine Übersicht.
  • Ein Neuigkeitenrundbrief: Dieser erscheint in unregelmäßigen Abständen und informiert über das laufende Geschehen. Er kann kostenlos und wahlweise in deutscher und/oder englischer Fassung bezogen werden. Für die Aufnahme in den Verteiler wie auch ein Ende des Bezuges reicht eine kurze Mitteilung an christoph.mordziol/a/uba.de.

 


Entstehung des Offenen Forums

Hintergrund für die Entstehung des Offenen Forums ist ein früherer Rechtsetzungsprozeß zu neuen Verordnungen zu Produktgestaltung und ‑information. Im November 2015 hatte die EU-Kommission Entwürfe für Regelungen vorgelegt, die die zu diesem Zeitpunkt noch geltenden Verordnungen 244/2009EU, 245/2009/EU, 1194/2012/EU zur Produktgestaltung sowie die Verordnung 874/2012/EU zur Produktinformation ersetzen sollten. Während üblicherweise die von der EU-Kommission vorgelegte Regelungsentwürfe vollständig ausgearbeitet sind, waren die im November 2015 vorgelegten Texte nur Grobentwürfe. In dem Begleitschreiben machte die EU-Kommission deutlich, daß diese Ent­würfe als An­stoß für die Diskussion zu verstehen seien. Dies konnte als Ankündigung einer gründ­lichen Diskussion verstanden werden – angesichts der Komplexität des Themas und der Breite der betroffenen Betreiber wäre diese ohne Zweifel erforderlich gewesen.

In dem ersten Gespräch der EU-Kommission mit Vertretern der EU-Mitgliedstaten und weiterer Interessensvertretungen, dem sogenannten Konsultationsforum, machte die EU-Kommission deutlich: Die Arbeiten zur Produktinformation würden wegen der damals noch laufenden Diskussion über die zugehörige Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung zunächst zurückgestellt. Bezüglich der neuen Regelung zur Produktgestaltung sei die EU-Kommission offen für Informationen und Gespräche, ein weiteres Konsultationsforum zu diesem Thema sei aber nicht geplant.

Der Kreis derjenigen, die von der neuen Regelung betroffen sein würden, war sehr groß; ebenso die Komplexität der betroffenen Lichtanwendungen. Deshalb strebte das Umweltbundesamt (UBA) eine breite und offene Diskussion mit und unter den Betroffenen an; das Wissen der Fachleute und die Bedürfnisse der Anwender sollten so bei der Neuformulierung berücksichtigt werden können. Dafür richtete das UBA Anfang 2016 das „Offene Forum EU-Regelungen zur Beleuchtung“ ein.

 

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