E N T W U R F
Zeck des Offenen Forums
Auf
EU-Ebene gibt es eine Reihe von Regelungen, die Vorgaben zu Elektro- und
Elektronikgeräten machen. Produkte, die diese Vorgaben nicht erfüllen, dürfen nicht
mehr in Verkehr gebracht werden, umgangssprachlich: auf den Markt
gebracht werden. Diese Regelungen werden immer wieder überarbeitet oder durch
neue ersetzt.
Beleuchtungsprodukte
sind derzeit im wesentlichen durch die folgenden Regelungen betroffen:
Das Offene Forum EU-Regelungen zur Beleuchtung dient seit 2016 der Information und Diskussion über bestehende EU-Regelungen zur Beleuchtung und deren Überarbeitung. Dies erfolgt im wesentlichen durch die folgenden Elemente:
Entstehung des Offenen Forums
Hintergrund für die Entstehung des Offenen Forums ist ein früherer Rechtsetzungsprozeß zu neuen Verordnungen zu Produktgestaltung und ‑information. Im November 2015 hatte die EU-Kommission Entwürfe für Regelungen vorgelegt, die die zu diesem Zeitpunkt noch geltenden Verordnungen 244/2009EU, 245/2009/EU, 1194/2012/EU zur Produktgestaltung sowie die Verordnung 874/2012/EU zur Produktinformation ersetzen sollten. Während üblicherweise die von der EU-Kommission vorgelegte Regelungsentwürfe vollständig ausgearbeitet sind, waren die im November 2015 vorgelegten Texte nur Grobentwürfe. In dem Begleitschreiben machte die EU-Kommission deutlich, daß diese Entwürfe als Anstoß für die Diskussion zu verstehen seien. Dies konnte als Ankündigung einer gründlichen Diskussion verstanden werden – angesichts der Komplexität des Themas und der Breite der betroffenen Betreiber wäre diese ohne Zweifel erforderlich gewesen.
In dem ersten Gespräch der EU-Kommission mit Vertretern der EU-Mitgliedstaten und weiterer Interessensvertretungen, dem sogenannten Konsultationsforum, machte die EU-Kommission deutlich: Die Arbeiten zur Produktinformation würden wegen der damals noch laufenden Diskussion über die zugehörige Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung zunächst zurückgestellt. Bezüglich der neuen Regelung zur Produktgestaltung sei die EU-Kommission offen für Informationen und Gespräche, ein weiteres Konsultationsforum zu diesem Thema sei aber nicht geplant.
Der Kreis derjenigen, die von der neuen Regelung betroffen sein würden, war sehr groß; ebenso die Komplexität der betroffenen Lichtanwendungen. Deshalb strebte das Umweltbundesamt (UBA) eine breite und offene Diskussion mit und unter den Betroffenen an; das Wissen der Fachleute und die Bedürfnisse der Anwender sollten so bei der Neuformulierung berücksichtigt werden können. Dafür richtete das UBA Anfang 2016 das „Offene Forum EU-Regelungen zur Beleuchtung“ ein.