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Einheitlicher Ansprechpartner (EA) und Onlinezugangsgesetz (OZG) 

Das Wichtigste auf einen Blick 

 


Das  vorliegende Dokument dient als kompaktes Informationsblatt zu rechtlichen Grundlagen und Aufgaben der einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland, ihrer Verbindung zur OZG- und SDG-Umsetzung sowie EA-relevanten Verwaltungsleistungen. Es richtet sich an Verwaltungsmitarbeitende sowie beteiligte Akteure, die im Rahmen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung mit angrenzenden Themen befasst sind. 

Weitere Informationen, die speziell für den Adressatenkreis der Verwaltungskundinnen und -kunden (Bürger/Unternehmen) angefertigt wurden, finden Sie auf der Internetseite des BMWK, dem Verwaltungsportal des Bundes und der Internetseite der Europäischen Kommission

 

Funktion und Rolle der EA 

Als Teil eines europaweiten Netzwerkes (EU/EWR) stellen die einheitlichen Ansprechpartner (EA), Englisch: Points of Single Contact (PSC), einen unternehmensfreundlichen Zugang zur Verwaltung bereit. Aus OZG-Sicht wird der EA als ein Netzwerk digitaler Frontoffice-Lösungen und integrierter persönlicher Ansprechpartner verstanden, welches Gründenden sowie Unternehmen und Antragstellenden aus dem In- und Ausland ermöglicht, aus einer Hand Informationen über Anforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten im EU-Binnenmarkt zu erhalten und die damit verbundenen Verfahren (Verwaltungsleistungen) auch grenzüberschreitend abwickeln zu können. Sowohl Informationsbereitstellung wie auch Verfahrensabwicklung sollen in erster Linie elektronisch erfolgen. Darüber hinaus können physische Beratungsleistungen vorgesehen werden. 

Zu den konkreten Leistungen der Einheitlichen Ansprechpartner zählen: 

 

Rechtlicher Hintergrund 

Alle Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einen rechtlichen Anspruch auf die Services der Einheitlichen Ansprechpartner. Dies regeln die EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG; DLRL) und die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG; BQRL). Im Fall der Berufsanerkennung besteht der Anspruch auch dann, wenn ein Bürger bzw. eine Bürgerin eines Drittstaates die Anerkennung eines in der EU erworbenen, reglementierten Berufs begehrt. Um dem nachzukommen, wurde in Deutschland 2009 ein Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner eingerichtet (zuständig sind die Bundesländer). Das Netzwerk besteht aus elektronischen Portalen und persönlichen Ansprechpersonen (je nach Umsetzungsmodell in Kammern, Kommunen oder Mittelbehörden). Es bietet allerdings nur einen gebündelten, nutzerfreundlichen Zugang zu Verwaltungsleistungen, die Zuständigkeit für den Vollzug der Leistungen bleibt unberührt. In den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern wurde dafür das „Verfahren über eine einheitliche Stelle“ eingeführt (siehe §§ 71a-e VwVfG). Die einheitlichen Ansprechpartner sind zudem Hilfs- und Problemlösungsdienst (neu: Unterstützungsdienst) gemäß Anhang III Nr. 1 der EU-Verordnung über ein einheitliches digitales Zugangstor (SDG-VO). 

 

Verbindung zur OZG-/SDG-Umsetzung 

Im Zuge der OZG-Umsetzung haben der IT-Planungsrat und die Wirtschaftsministerkonferenz beschlossen, das EA-Netzwerk optimal in den Portalverbund zu integrieren. Grundgedanke dabei ist, dass gut ausgebaute, nutzer:innenfreundliche Verwaltungsportale von Bund und Ländern für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Portalverbund eben solche Points of Single Contact darstellen, auf denen elektronisch Verfahrensinformationen und gut integrierte Onlinedienste angeboten werden. Diese Ausrichtung wurde im OZG-Steckbrief für die OZG-Leistung „Einheitlicher Ansprechpartner“ (Kennung 10283) detailliert ausgeführt.  

Die OZG-Umsetzung erfolgt überwiegend in Umsetzungsprojekten von konkreten Leistungsbündeln, die auch über das EA-Netzwerk abzuwickeln sind (z.B. im MVP Gründung). Die EA-spezifischen Anforderungen werden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „AG SDG/EA-Netzwerk“ im Bund-Länder-Ausschuss (BLA) „E-Government für die Wirtschaft“ formuliert und in die Umsetzungsprojekte eingebracht.  

 

Das EA-Verfahrensverzeichnis 

Die AG hat als Hilfestellung u.a. ein EA-Verfahrensverzeichnis (EA-Vz) erstellt, welches die Verfahren enthält, die von der Dienstleistungsrichtlinie und der Berufsanerkennungsrichtlinie umfasst sind und die somit über das EA-Netzwerk erreichbar sein müssen. Wichtiger Indikator für die Aufnahme in das Verzeichnis war, dass im Fachrecht vorgesehen ist, dass ein Verfahren über eine einheitliche Stelle nach VwVfG abgewickelt werden kann (z.B. § 6b GewO). Die letztverantwortliche Entscheidung über die fachliche Bewertung und Umsetzung der im EA-Vz enthaltenen Leistungen für die jeweiligen Länder-EA obliegt grundsätzlich den Ländern. Auf der OZG-Informationsplattform sind die EA-relevanten Leistungen mit “EU-Richtlinie 2006/123/EG“ und „EU-Richtlinie 2005/36/EG“ gekennzeichnet. In Kürze werden diese Leistungen auch in den Leistungssteckbriefen auf dem FIM-Portal über das Kennzeichen einheitliche Stelle (eS) gekennzeichnet sein.  

Hinweis: In den Umsetzungsprojekten wurden die Leistungszuschnitte überprüft, was z.T. mit erheblichen Anpassungen des Leistungskatalogs der öffentlichen Verwaltung (LeiKa) einherging. Das EA-Verfahrensverzeichnis wird zwar kontinuierlich fortgeschrieben, aus den beschriebenen Gründen kann es nichtdestotrotz zu Abweichungen kommen. Die OZG-Umsetzungsverantwortlichen in den Projekten sollten daher prüfen, ob die umzusetzenden Verfahren unter den Anwendungsbereich der Dienstleistungs- oder Berufsanerkennungsrichtlinie fallen. 

 

Sie benötigen weitere Informationen? 

Weiterführende Informationen zum „Netzwerk der einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland“ sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden. Bei Fragen und für Informationen und Hilfestellungen können Sie sich zudem an buero-zb3@bmwi.bund.de, Stichwort „EA-Integration“ wenden. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auch auf den Portalen der Einheitlichen Ansprechpartner der Länder. 

Sollten Sie die Expertise der Arbeitsgruppe SDG/EA-Netzwerk zu fachlichen Fragestellungen bei der Digitalisierung wirtschaftsbezogener Leistungen benötigen, können Sie sich ebenfalls gern an die nachstehende Kontaktadresse wenden. 

 

Kontakt 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 
Referat ZB3 "OZG, eGovernment, Digitalisierungsprojekte"                                                          
Scharnhorststr. 34-37  
10115 Berlin 

E-Mail: buero-zb3@bmwi.bund.de 
Internet: http://www.bmwk.de   

 

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