Das Informationstechnikzentrum Bund ist bemüht,den BSCW-ITZBund-Server barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Der BSCW-ITZBund-Server wurde im Mai 2021 einem Barrierefreiheitstest unterzogen.
Folgende Seiten/Prozesse wurden beim BITV Test mit 92 Prüfschritten betrachtet:
In der Ergebniszusammenfassung und dem detaillierten Bericht wurden auf der geprüften Webseite mehrere Fehlerzustände adressiert.
Es wird eingeschätzt, das nach Behebung der Fehlerzustände ist eine deutliche Verbesserung der Benutzbarkeit zu erwarten ist.
Der Softwarehersteller hat an der Behebung der Fehlerzustände gearbeitet. Eine neue Version liegt seit 12.02.2022 vor. Sie wird derzeit durch das BSCW-Team getestet.
Diese Erklärung wurde am 12.02.2021 erstellt.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten im ITZBund Intranet aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:Service Desk ITZBund E-Mail: servicedesk@itzbund.de
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von